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iubel - Mercedes-Benz Lenkrad

Hoffnung für Betroffene im Diesel-Skandal - Daimler AG vor dem OLG Hamm

16. Mai 2019 - Diesel-Skandal

Heute, am 16.05.2019, wurde ein neues Kapitel im Diesel-Skandal aufgeschlagen. Die Überschrift: Mercedes-Benz. Der Schauplatz: das OLG Hamm.

Der Mercedes-Benz GLK 200 CDI im Diesel-Skandal

 

Im Gerichtstermin vor dem OLG Hamm (Aktenzeichen 17 U 203/18) ging es um einen Mercedes-Benz GLK 200 CDI. Das mit einem Motor des Typen OM 651 und der Euro Norm 5 ausgestattete SUV hat der Mandant der Kanzlei von Rüden im Jahr 2014 gekauft. Das Fahrzeug war Teil der sogenannten „Freiwilligen Kundendienstmaßnahme“ im Rahmen des Diesel-Skandals bei der Daimler AG.

 

Erste Entscheidung zum Thermofenster (Schummelsoftware)

 

In erster Instanz hat der Mercedes-Diesel-Fahrer vor dem Landgericht Münster auf Rückzahlung des Kaufpreises des Mercedes zuzüglich Zinsen gegen Rückgabe des Fahrzeugs geklagt. Hiervon sollte noch eine Nutzungsentschädigung abgezogen werden.
Die Rechtsgrundlage für diese Klage im Diesel-Skandal ist eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung gemäß §826 BGB. Als Begründung führt dieser Kläger im Diesel-Skandal ein von Mercedes-Benz eingebautes Thermofenster sowie eine sogenannte Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung an.
Letzteres habe sich schon aus Presseberichten ergeben. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) habe in einem Mercedes-Benz GLK 220 CDI eine „Schummelsoftware“ entdeckt und für unzulässig befunden.

 

Unzulässige Abschaltvorrichtung im Mercedes Benz GLK 200 CDI

 

Laut der Kanzlei von Rüden handelt es sich bei der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung, sowie beim eingebauten Thermofenster, der verwendeten „Schummelsoftware“, um unzulässige Abschaltvorrichtungen aufgrund derer eine Betriebsuntersagung drohe. Darüber hinaus überschreite die Menge an ausgestoßenen Stickoxiden im Straßenverkehr den zulässigen Grenzwert. Die Kanzlei sieht in der Verwendung dieser Komponenten eine bewusste Täuschung der Mercedes-Diesel-Käufer, die ihrer Meinung nach dem Vorstand der Daimler AG auch bekannt gewesen ist.

Für mehr Informationen zum Mercedes-Benz Diesel-Skandal, haben wir hier die wichtigsten Fakten zusammengefasst.

 

Aktuelle Situation im Diesel-Skandal

 

Das Landgericht Münster hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass der Käufer sich im Diesel-Skandal vorrangig an den Mercedes-Händler und nicht an Mercedes selbst wenden müsse. Darüber hinaus habe man dem Vorstand von Mercedes im Diesel-Skandal keinen Vorsatz nachweisen können.
In der heutigen Mercedes-Diesel-Skandal-Verhandlung vor dem OLG Hamm ging es hauptsächlich darum, welche Komponenten tatsächlich im Mercedes GLK verbaut sind und ob diese als unzulässige Abschalteinrichtungen („Schummelsoftware“) zu werten sind.
Als zweiter Aspekt wurde die für eine vorsätzliche Täuschung notwendige Kenntnis des Vorstandes von Mercedes im Diesel-Skandal behandelt. Hierbei maßgeblich ist, ob die Daimler AG im Diesel-Skandal eine sekundäre Darlegungslast trifft.

 

Das OLG Hamm äußert sich im Diesel-Skandal zur Anklage

 

Das OLG Hamm wies die Begründung des Landgerichts Münster im Diesel-Skandal als absurd zurück. Es betrachtete die Berufung des Diesel-Klägers als schlüssig und den Vortrag zum „Thermofenster“ begründet. Genau wie in vorherigen Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte in Verfahren zum Diesel-Skandal gegen die Volkswagen AG kam das OLG Hamm auch in diesem Fall zum Schluss, dass alle Voraussetzungen einer sittenwidrigen Schädigung vorliegen. Auch die vorgetragenen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Abschaltvorrichtung erachtete das Oberlandesgericht in Hamm als ausreichend.

Das Gericht hat der Daimler AG jetzt die Aufgabe erteilt, innerhalb der nächsten Wochen nachzuweisen, dass das Kraftfahrtbundesamt (KBA) die Motorensteuerungssoftware des Fahrzeugs im Diesel-Skandal nicht beanstandet hat.

 

Der Ausblick im Diesel-Skandal

 

Rechtsanwalt Johannes von Rüden sieht gute Chancen für eine Entschädigung seines Mandanten. Im Anschluss an den Verhandlungstermin äußerte er sich voller Zuversicht: „Zum ersten Mal geht nun auch ein Oberlandesgericht davon aus, dass die von uns erhobene Klage schlüssig ist. Das dürfte sich positiv auf die Erfolgsaussichten in anderen Verfahren mit Fahrzeugen, die Teil der angeblich freiwilligen Servicemaßnahme der Daimler AG sind, auswirken.”

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