Hilfe bei Kosmetik-Fehlern

1.

Was ist Microblading?

Microblading ist eine Art des Permanent Makeup, also ein kosmetischer Eingriff, um Augenbrauen dichter aussehen zu lassen. Hierfür bringt der Artist mit aneinandergereihten Nadeln Farbpigmente unter die Haut. Anders als bei einem Tattoo sticht er hier nicht in die Haut, sondern ritzt kleine Striche hinein, um diese dann mit Farbe zu füllen. Die erzeugten Striche sind so fein, dass sie kaum von echten Augenbrauen-Haaren zu unterscheiden sind. Fest steht, dass dieses Verfahren nur von Profis durchgeführt werden sollte, da es sonst schnell zu Fehlern kommen kann.

 

2.

Mein Ergebnis ist nicht zufriedenstellend, was kann ich tun?

Beim Microblading, genau wie bei Tattoos, oder einem Haarschnitt, handelt es sich um einen Werkvertrag. Du bezahlst also den Künstler deiner Wahl dafür, eine bestimmte Leistung zu erbringen. Was aber, wenn bei dieser Leistung gepfuscht wird?

 

Beweissicherung

  • Solltest du mit dem Ergebnis unzufrieden sein, erstelle am besten direkt Beweisfotos oder Videos. Zudem kannst du einen anderen Kosmetiker aufsuchen und ihn den Pfusch bestätigen lassen. Sollte die Behandlung gesundheitliche Auswirkungen haben, suche sofort einen Arzt auf. Diese Schritte und die richtige Dokumentation können in einem späteren Gerichtsverfahren maßgeblich zum Erfolg beitragen.

 

Zweite Chance

  • Normalerweise musst du dem Kosmetiker eine zweite Chance zur Nachbesserung seiner Arbeit geben, bevor du dein Geld zurückverlangen kannst. Im Sonderfall kann dieser Schritt aber übersprungen werden, wenn dir eine erneute Behandlung unzumutbar ist.

     

Schadensersatz / Schmerzensgeld

  • Der sinnvollste Weg ist deiner Situation ist der Ersatz des dir entstandenen Schadens. Hierbei kann es sich beispielsweise um eine Laser-Entfernung der Farbe handeln, oder aber um eine Ausbesserung durch einen fähigen Kosmetiker. Zusätzlich kannst du häufig Schmerzensgeld verlangen.

3.

Wer hilft mir bei meinem Anliegen?

Die Höhe der dir zustehenden Summe ist einzelfallabhängig und wird vom Gericht entschieden. Allerdings kannst du dir hier eine erste kostenfreie Einschätzung deiner Erfolgschancen einholen. Wir melden uns innerhalb von 24h zurück und helfen dir gern mit deinem Anliegen. Solltest du keinen Erfolg haben, ist unser Service für dich kostenlos.

040 – 696 329 01

Mo-Fr, 9-18 Uhr