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Wichtige Fakten zu Mieterhöhung und Mieterrechtsschutz

05. Dezember 2018 - Mietrecht

Nicht selten versuchen Vermieter früher oder später, in einem Mietverhältnis den Mietpreis zu erhöhen. Auch wenn du diesen Erhöhungen teilweise schon mit Abschluss des Mietvertrags zustimmst, sind sie oftmals unwirksam. Hier bekommst du Informationen zum Mieterrechtsschutz.

 

Verschiedene Arten von Mieterhöhungen

 

Es gibt zwei Arten der Mieterhöhung. Zum einen kann die Erhöhung schon im Mietvertrag festgelegt worden sein. Dann spricht man etwa von einer Staffel- oder Indexmiete. Zum anderen gibt es einen ortsüblichen Mietzins, dem sich der Vermieter mit seinen Preisen anpassen darf. Darüber hinaus darf er die Kosten vorgenommener Modernisierungsmaßnahmen auf den Mieter umzulegen. Ob die Erhöhung im Einzelfall rechtens ist, hängt von einigen Voraussetzungen ab, die du im Folgenden findest. Bei Zweifeln frag gerne kostenlos unseren Sofort-Rechtsschutz im Mietrecht an und erhalte innerhalb von 24h ein Feedback dazu, ob wir dir unseren rückwirkenden Rechtsschutz ohne Kostenrisiko anbieten können.

 

 

Gründe für die Mieterhöhung

 

Dein Vermieter muss eine Mieterhöhung für den Mieterrechtsschutz immer begründen. Dafür ist es unbedingt notwendig, dass dein Vermieter die Erhöhung per Email oder Brief an dich übermittelt. Neben den bereits erwähnten Gründen für eine Erhöhung kommen folgende hinzu:

 

  • Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete

 

Dein Vermieter hat das Recht, den Mietpreis an die ortsübliche Vergleichsmiete anzupassen. Diese wird entweder anhand eines Gutachtens, anhand eines Vergleichs mit drei anderen ähnlichen Wohnungen oder aufgrund des Mietspiegels bestimmt.

 

  • Umlegung von Modernisierungskosten

 

Die jährliche Miete darf der Vermieter nach der Modernisierung um 11% der aufgewendeten Kosten erhöhen. Wird mehr als nur eine Wohnung modernisiert, darf er die Kosten nur anteilig auf die Mieter umlegen. Instandhaltungen, die die Bewohnbarkeit deiner Wohnung sichern sollen, fallen übrigens nicht unter Modernisierungsmaßnahmen. Dafür muss der Wohnwert gesteigert werden.

 

  • Wohnfläche

 

Oftmals ist die Wohnfläche in Mietverträgen nicht korrekt angegeben. Das darf der Vermieter nachträglich nachholen. Einhergehen kann damit die Erhöhung von Mietzins und Nebenkosten. Sollte die Wohnfläche kleiner ausfallen, als im Vertrag beziffert, ist das ein Grund, die Miete zu mindern.

 

 

Was für den Mieterrechtsschutz zu beachten ist

 

  • Zeitpunkt der Mieterhöhung

 

Die erste Mieterhöhung darf frühestens 15 Monate nach Einzug durchgeführt werden. Außerdem müssen zwischen Anpassungen an die ortsübliche Vergleichsmiete mindestens 12 Monate liegen.

 

  • Kappungsgrenze

 

Vom Gesetzgeber zum Mieterschutz eingeführt und von Stadt zu Stadt unterschiedlich hoch ist die Kappungsgrenze. Nach dieser Regelung darf dein Vermieter die ortsübliche Vergleichsmiete mit der Mieterhöhung nur um maximal 15 - 20 % überschreiten.

 

  • Formalitäten

 

Neben einer Begründung und der schriftlichen Übermittlung des Bescheids muss der Vermieter bestimmte Formalitäten einhalten, damit die Mieterhöhung wirksam wird. Dazu gehören unter anderem die Korrekte Angabe aller Mieter und das Datum der Mieterhöhung.

 

Wir empfehlen dir, die Mieterhöhung nicht sofort zu akzeptieren, sondern erst einmal zu überprüfen, ob sie rechtens ist. Frag gerne kostenlos unseren Sofort-Rechtsschutz im Mietrecht an und erhalte eine Antwort zur Finanzierbarkeit deines Falles innerhalb von 24h.

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