Kosmetikfehler – Was du tun kannst
30. Januar 2019 - KosmetikSich ein Tattoo stechen zu lassen, oder sich mit einem Permanent-Make-Up behandeln zu lassen, ist eine große Entscheidung im Leben. Nun gab es einen Fehler? Wir helfen dir mit den wichtigsten Informationen.
Deine Situation
Angenommen, du hast deine Entscheidung für einen kosmetischen Eingriff gefällt, das nötige Geld angespart und nun soll es losgehen. Doch die Ernüchterung ist groß und schnell stellt sich heraus, dass etwas schiefgelaufen ist. Der Tätowierer oder Kosmetiker hat falsche Farben verwendet oder ist mit der Nadel zu tief in die Hat eingedrungen - das Ergebnis entspricht jedenfalls überhaupt nicht deinen Vorstellungen.
Deine Rechte
Tatsächlich hast du unter Umständen ein Recht auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz für die Entfernung oder Ausbesserung der fehlerhaften Leistung.
Bei einem Tattoo, oder ähnlichen Leistungen handelt es sich um Werkverträge, bei denen ein bestimmtes Ergebnis gegen ein Entgelt erbracht wird. Grundsätzlich hat der Erbringer des Werkes das Recht, seine Leistung einmal auszubessern, bevor ihn die Verpflichtung zum Schadensersatz trifft. Ist allerdings wie im beschriebenen Fall das Vertrauen des Kunden in die ordnungsgemäße Durchführung der Mängelbeseitigung erschüttert und lässt sich dies anhand des ersten Ergebnisses nachvollziehen, muss der Kunde einen Ausbesserungsversuch nicht dulden.
Solltest du Erfahrungen mit fehlerhaften Eingriffen im kosmetischen Bereich haben, stelle uns gern hier eine Anfrage und wir melden uns innerhalb von 24h bei dir zurück. Wir geben dir eine Auskunft darüber, ob unser rückwirkender Sofort-Rechtsschutz ohne Vertragsbindung in deiner Situation greift und vermitteln dir gern einen unserer Partneranwälte. Solltest du dann keinen Erfolg haben, tragen wir alle Kosten und dich trifft kein Risiko.
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