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Mann in Anzug

Haftstrafe für Winterkorn im Diesel-Skandal?

10. Mai 2019 - Diesel-Skandal

Auch dreieinhalb Jahre nach Bekanntwerden der Abgasmanipulation ist der Diesel-Skandal noch immer aktuell. Nach einigen Anklagen gegen VW-Mitarbeiter in den USA gibt es jetzt auch eine erste Anklage in Deutschland. Dein iubel-News-Blog klärt dich auf.

Die Staatsanwaltschaft erhebt im Diesel-Skandal Anklage gegen Winterkorn

Die juristische Aufarbeitung des Diesel-Skandals geht in die nächste Runde. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat gegen den ehemaligen VW-Konzernchef Martin Winterkorn Anklage erhoben – unter anderem wegen schweren Betruges. Neben Winterkorn wurden auch vier weitere VW-Mitarbeiter angeklagt.

Den fünf Führungskräften wird vorgeworfen, die Existenz einer illegalen Manipulationssoftware bewusst verschwiegen zu haben. Durch die Software schienen die CO2-Emissionswerte auf dem Prüfstand niedriger zu sein, als sie es im tatsächlichen Straßenverkehr waren. Die Anklageschrift umfasst insgesamt 692 Seiten. Für die auf 75.000 Seiten zusammengetragenen Beweise, Indizien und Zeugenaussagen braucht man 300 Aktenordner.

 

Was wird Winterkorn im Diesel-Skandal vorgeworfen?

Die Vorwürfe gegen Martin Winterkorn sind schwerwiegend. Neben schweren Betruges wirft ihm die Staatsanwaltschaft Braunschweig auch unlauteren Wettbewerb und Untreue vor. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, drohen allein wegen des schweren Betruges zwischen 6 Monaten und zehn Jahren Haft.

Die Angeklagten hätten „in dem Bestreben gehandelt, dem Unternehmen möglichst hohe Verkaufszahlen mit einem möglichst hohen Gewinn zu verschaffen“, so die Staatsanwaltschaft. „Von dem wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens hing letztlich auch das Einkommen der Angeschuldigten, insbesondere deren vertraglich vorgesehene Bonuszahlung, ab.“ Um dieses unrechtmäßig ausgezahlte Geld geht es den Strafverfolgern. In einer Mitteilung ist von Beträgen zwischen 300.000 Euro und elf Millionen Euro die Rede.

 

Ansprüche im Diesel-Skandal sind nicht verjährt

Angesichts der Umstände, dass weiterhin neue Tatsachen zum Ausmaß des Diesel-Skandals bekanntwerden, ist davon auszugehen, dass sich Diesel-Fahrer keine Sorgen über die Verjährung ihrer Ansprüche machen müssen. Ansprüche können zwar nicht zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden, allerdings beginnt die Verjährungsfrist gemäß § 199 Abs. 1 BGB erst, wenn der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründeten Umständen Kenntnis erlangt hat. Mit der Anklage Winterkorns wird immer stärker klar, dass die Diesel-Besitzer die kompletten Umstände nicht kennen. Die Frist kann deshalb noch nicht begonnen haben.

 

Und jetzt? Was kann ich als betrogener Diesel-Fahrer machen?

Etwa 3 Millionen Fahrzeuge sind hierzulande vom Diesel-Skandal betroffen. Hast du auch ein Dieselfahrzeug und bist dir unsicher, welche Rechte du gegen den Automobilhersteller durchsetzen kannst? Wir helfen dir mit unserem rückwirkenden Sofort-Rechtsschutz, deinen Anspruch durchzusetzen. Bei Bedarf vermitteln wir dir auch gerne einen unserer Partneranwälte. Ohne Kostenrisiko und Vertragsbindung. Stelle kostenlos eine Anfrage auf Sofort-Rechtsschutz im Diesel-Skandal und erhalte innerhalb von 24h eine Rückmeldung von uns.

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