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Gute Neuigkeiten für Diesel-Fahrer

25. Februar 2019 - Diesel-Skandal

Es gibt gute Neuigkeiten für Diesel-Fahrer! Laut einer brandaktuellen BGH-Meinung sind unzulässige Abschaltvorrichtungen Mängel, also eine Grundlage für Schadensersatz.

Aktuelle Lage

Der BGH hat sich zum Abgas-Skandal geäußert und schlägt sich damit klar auf die Seite der Diesel-Fahrer. Der BGH formuliert es etwas vorsichtig, es lässt sich dem Hinweis aber entnehmen, dass er den Einbau von Abschalteinrichtungen für rechtswidrig hält.

Im konkreten Fall war der Kläger aufgrund der in seinem VW Tiguan verbauten Abschalteinrichtung gegen den Automobilkonzern vorgegangen. Wie schon oft in der Vergangenheit ist VW kurz vor einem Urteil auf einen Vergleich eingeschwenkt. Der Kläger bekam so zwar Geld, eine Entscheidung des BGH in Sachen Abgas-Skandal blieb aber aus.

Der BGH hat es bei diesem Vergleich aber nicht dabei belassen. Obwohl eine abschließende Rechtsprechung noch aussteht, hat sich das Gericht in Karlsruhe im Rahmen einer rechtlichen Einschätzung zur Lage geäußert.

Der BGH geht davon aus, „dass bei einem Fahrzeug, welches bei Übergabe an den Käufer mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist […] vom Vorliegen eines Sachmangels auszugehen sein dürfte“. (VIII ZR 225/17)

In den letzten Jahren kam es vermehrt zu Klagen gegen Volkswagen. Der Automobilkonzern hatte in einigen seiner Diesel-Modelle unzulässige Abschaltvorrichtungen eingebaut, die bei Abgasuntersuchungen auf einem Prüfstand das Fahrzeug manipulierten, um für den Einsatz im Straßenverkehr unrealistische Abgaswerte zu erzeugen.

 

Konsequenzen für Diesel-Fahrer

Für den von Diesel-Fahrern in der Vergangenheit angestrebten Schadensersatz ist ein Sachmangel am gelieferten Fahrzeug im Sinne des §434 BGB erforderlich. Ungeklärt war bis zuletzt, ob eine verbaute Abschalteinrichtung zu einer unzureichenden Beschaffenheit des Fahrzeugs führe. Auch wenn die Entscheidung noch nicht final gefällt wurde, ist davon auszugehen, dass die Gerichte sich in Zukunft stark an der Einschätzung des BGH orientieren werden. Somit stehen die Erfolgschancen für eine Einzelklage im Abgas-Skandal gegen den Automobilhersteller besser als je zuvor.

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