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Frau schreibt auf Papier

Diesel-Skandal: So viel Geld bekommst du für deinen Diesel!

12. August 2019

Du fährst ein vom Diesel-Skandal betroffenes Fahrzeug und fragst dich, wie hoch dein Anspruch bei einer Rückabwicklung des Kaufvertrages ist? Nachdem du diesen Artikel gelesen hast, wirst du es wissen!

Deutschlands Dieselfahrer sind verunsichert: Nach Bekanntwerden des Diesel-Skandals bei VW und anderen großen Autoherstellern haben Diesel-Fahrzeuge einen schlechten Ruf. Galten sie früher noch als umweltfreundlich und sparsam im Kraftstoffverbrauch, werden sie nun aus den Innenstädten verbannt. Während zuerst „nur“ Fahrzeuge von VW betroffen waren, sind es mittlerweile auch unzählige Fahrzeuge von anderen Marken. Klicke hier, um zu erfahren, ob auch dein Diesel-Fahrzeug betroffen ist.

 

Schneller Handlungsbedarf im Diesel-Skandal 

 

Das betrogene Diesel-Fahrer möglichst schnell handeln müssen, sollte mittlerweile jedem klar sein. Welche Vorgehensweise allerdings die aussichtsreichste darstellt, darüber gehen die Meinungen auseinander.  Solltest du dich für eine Rückabwicklung des Kaufvertrages entscheiden, ist es wichtig zu wissen, wie hoch dein Anspruch ist.

Dein Anspruch setzt sich zunächst aus der Differenz des Kaufpreises und einer Nutzungsentschädigung, also eine Entschädigung für die von dir gefahrenen Kilometer zusammen. Die Nutzungsentschädigung berechnest du mit folgender Formel:

 

Bruttokaufpreis x Gefahrene Kilometer / Erwartbare Gesamtlaufleistung

Beispiel:
30.000 Euro x 60.000 km / 250.000 km = 7.200 Euro

Wenn es sich in deinem Fall um einen Gebrauchtwagenkauf handelt, muss die Formel angepasst werden:

Bruttokaufpreis x Gefahrene Kilometer / Erwartbare Restlaufleistung

Die Restlaufleistung ergibt sich aus der Differenz der erwartbaren Gesamtlaufleistung und des Kilometerstandes zum Zeitpunkt des Kaufs.

Kaufst du ein Fahrzeug, das bereits 50.000 Kilometer gefahren ist, sieht die Berechnung so aus:

18.000 Euro x 50.000 km / (250.000 km – 50.000 km) = 4.500 €

 

Diesel-Skandal: Knackpunkt Gesamtlaufleistung

 

Der Streitpunkt bei dieser Formel ist die erwartbare Gesamtlaufleistung des Fahrzeuges. Die Angaben der Autohersteller zur Gesamtlaufleistung sind so niedrig wie möglich gehalten, denn: Je niedriger die Gesamtlaufleistung des Fahrzeuges veranschlagt wird, desto größer fällt die Nutzungsentschädigung aus, die dann deinen Anspruch minimiert. Die meisten Gerichte durschauen jedoch die Tricks der Autokonzerne und stellen ihre eigene Berechnung zur Laufleistung an. In der Mehrzahl der Verfahren wurde von einer Gesamtfahrleistung von 250.000 km ausgegangen. Je nach Fahrzeugklasse nehmen manche Gerichte auch Werte von bis zu 500.000 km an.

Zusätzlich erhältst du noch eine Verzinsung in Höhe von 4% auf den Nettokaufpreis. Dieser Betrag fällt abhängig vom Kaufpreis und Kaufdatum unterschiedlich hoch aus. Hast du zum Beispiel vor 3 Jahren einen Diesel-Fahrzeug im Wert von 30.000 € gekauft, belaufen sich die Zinsen auf etwa 3.000€.

Die Höhe deines Anspruches ergibt sich somit aus der Differenz des Kaufpreises und der Nutzungsentschädigung zuzüglich einer Verzinsung in Höhe von 4% auf den Nettokaufpreis.

Beispiel: 

Du hast einen neuen Golf für 30.000 vor 36 Monaten gekauft und bist 60.000 Kilometer gefahren. 
Die Nutzungsentschädigung beträgt:

30.000 Euro x 60.000 km / 250.000 km = 7.200 Euro 

Dein Anspruch beläuft sich auf:

(30.000-7.200) + 3.025 Euro Zinsen = 25.825 Euro  

 

Was sollten betrogenen Diesel-Fahrer im Diesel-Skandal tun?

 

Dein Fahrzeug ist betroffen? Mit unserem iubel Sofort-Rechtsschutz helfen wir dir, deinen Anspruch durchzusetzen. Wir nehmen dir das Kostenrisiko deiner Klage ab und verhelfen dir auf schnellstem Wege zu deinem Recht. Frage jetzt kostenlos deinen Sofort-Rechtsschutz im Diesel-Skandal an und erhalte innerhalb von 24h eine Rückmeldung von uns.

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