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Die 3 wichtigsten Tipps für dein Arbeitsverhältnis

19. Dezember 2018 - Arbeitsrecht

Unsere Arbeit nimmt einen Großteil unserer Zeit in Anspruch. Arbeitsrechtsschutz ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein wichtiges Thema. Hier bekommst du die wichtigsten Tips!

Lass dir einen schriftlichen Vertrag aushändigen

Normalerweise wird dein Arbeitgeber dir zum Start deines Jobs einen Vertrag zur Unterschrift vorlegen. Das ist allerdings nicht zwingend notwendig. Ein Arbeitsverhältnis können du und dein Arbeitgeber nämlich auch durch eine mündliche Vereinbarung wirksam schließen. Spätestens einen Monat nach Vertragsschluss muss dein Arbeitgeber dir allerdings einen unterzeichneten Arbeitsvertrag mit den wesentlichen Bedingungen vorlegen. Tut er dies nicht, ist der Vertrag trotzdem wirksam. In einem möglichen Streit vor Gericht muss dein Arbeitgeber dann beweisen, welche mündlichen Vereinbarungen ihr getroffen habt.

 

Achte auf eine genaue Beschreibung deiner Tätigkeit

Oft sind Tätigkeiten im Rahmen von Arbeitsverhältnissen recht ungenau beschrieben. Genaugenommen sind sie für deinen Arbeitsrechtsschutz zusammen mit dem Gehalt aber der Kernbestandteil deines Vertrags. Je ungenauer deine Tätigkeiten im Vertrag beschrieben sind, desto größer kann die Vielfalt an übertragenen Aufgaben am Arbeitsplatz ausfallen. Um ungewünschte Aufgaben ablehnen zu können, solltest du also auf eine möglichst präzise Beschreibung deiner Tätigkeit im Vertrag bestehen. Achte zudem auch auf Angaben bezüglich deines Arbeitsorts. Sollten entsprechende Bestimmungen im Vertrag fehlen, kannst du unter Umständen auch in anderen Städten oder Ländern eingesetzt werden.

 

Vereinbare eine klare Urlaubsregelung für deinen Arbeitsrechtsschutz

Gesetzlich vorgeschrieben ist für den eine Mindestanzahl an 24 Werktagen (Montag-Samstag) Urlaub im Jahr, das entspricht 20 Arbeitstagen (Montag-Freitag). Natürlich kann dein Arbeitgeber dir in deinem Arbeitsvertrag aber auch mehr Urlaubstage zusagen. Zulässig ist eine Urlaubssperre in der Anfangszeit. Das bedeutet, dass du deinen Urlaub in den ersten sechs Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses nicht antreten darfst. Sollte diese Wartezeit im selben Jahr nicht zu erfüllen sein, hast du einen Anspruch auf Teilurlaub, in dessen Rahmen du in jedem Monat 1/12 des Jahresurlaubs nehmen kannst. Achte hierbei unbedingt darauf, eine Übertragung des Urlaubsanspruchs in das Folgejahr zu vereinbaren. Du gehst sonst das Risiko ein, dass deine Urlaubstage verfallen.

 

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