Hilfe im Mietrecht

Die wichtigsten Fragen zur Mietminderung – beantwortet

1.

Aufpassen: Mietminderung als Kündigungsgrund

Eine Mietminderung selbst gegenüber dem Vermieter durchzusetzen, ist nicht ganz einfach. Wenn die geminderte Miete einen bestimmten Betrag erreicht und sich im herausstellt, dass du zu Unrecht oder zu viel Miete gemindert hast, kann dein Vermieter dir kündigen. Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest du bei einer höheren Minderung mit einem Anwalt sprechen. Nutz gerne unser Formular, um schnell und einfach unseren Sofort-Rechtsschutz für das Mietrecht anzufragen. Wir melden uns umgehend bei dir zurück.

2.

Was ist eine Mietminderung?

Dein Vermieter ist verpflichtet, das Mietobjekt (die Wohnung) in einem mangelfreien Zustand zu halten. Sollte ein Mangel vorliegen, musst du als Mieter nicht die volle Miete zahlen. Meistens wird dir schnell klar werden, dass in deine Wohnung mangelhaft ist, weil der Mangel die Wohnqualität schmälern muss.

3.

Wann darf ich aufgrund einer Minderung eine reduzierte Miete zahlen?

Wichtig ist, dass du den erkannten Mangel unverzüglich deinem Vermieter anzeigst und ihn aufforderst, den Mangel zu beseitigen. Sollte der Mangel danach fortbestehen, bist du unter anderem in folgenden Situationen berechtigt, eine geminderte Miete zu zahlen.

 

  • Bei Schimmelbefall in der Wohnung kommt es maßgeblich darauf an, wer den Schimmel verursacht hat. Dafür kann die Einbestellung eines Gutachters nötig sein.
  • Ungeziefer ist ebenfalls ein Grund für eine Minderung. Beispiele sind Kakerlaken, Ratten, Mäuse, oder Silberfische in erheblichem Maße.
  • Darüber hinaus sind defekte Heizungen ein häufig auftretender Grund für eine Mietminderung. Im Winter muss es möglich sein, tagsüber auf mindestens 20 Grad zu heizen – nachts reichen 18 Grad.
  • Ein klarer Mangel ist weiterhin eine fälschlich angegebene Wohnfläche. Weicht diese um mehr als 10% von der tatsächlichen Wohnfläche ab, bist du grundsätzlich berechtigt, die Miete zu mindern.
4.

Wie hoch ist die Mietminderung?

Um welchen Betrag du die Miete mindern darfst, hängt ganz davon ab, wie groß deine Beeinträchtigung durch den auftretenden Mangel ist. Bei unzureichender Heizleistung kannst du deine Miete zum Beispiel um 20 - 50% reduzieren. Sollte deine Heizung ganz ausfallen, beträgt die Minderung im Winter bis zu 70%. Eine Mietminderung ist gänzlich ausgeschlossen, sollte es sich um einen unerheblichen Mangel an der Mietsache handeln. Beispiele hierfür sind defekte Glühbirnen, kleinere Deckenrisse oder tropfende Wasserhähne. Außerdem kannst du die Miete nicht aufgrund eines Mangels mindern, den du bei Abschluss des Mietvertrags kanntest, oder hättest kennen können. Bei einer energetischen Sanierung des Mietshauses durch den Vermieter kannst du erst nach Ablauf von drei Monaten eine Minderung etwa aufgrund von Baulärm, oder Schmutz verlangen.

Kontaktiere uns hier, um mehr über unseren rückwirkenden Sofort-Rechtsschutz im Mietrecht zu erfahren.

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