Weitergabe von Daten an die Partneranwälte

Zustimmung zur Weitergabe von Daten an Partneranwälte

Wenn du dich für die Rechtsberatung unserer Partnerkanzlei entscheidest und einen Anwalt beauftragst, kommt ein anwaltlicher Beratungsvertrag (Mandat) allein zwischen dir und dem Rechtsanwalt/der Kanzlei zustande. Du gestattest uns ausdrücklich, dem Rechtsanwalt Zugang zu allen Daten und Unterlagen zu gewähren, die du an uns übermittelt hast und diesem die Unterlagen zu übermitteln. Du entbindest den Vertragsanwalt gegenüber uns ausdrücklich von der anwaltlichen Pflicht zur Verschwiegenheit (§ 43a Abs. 2 BRAO). Wir benötigen die Informationen, um dir unseren Sofort-Rechtsschutz so schnell und komfortabel wie möglich anbieten zu können. Unser Anwalt benötigt die Daten, um deinen Fall rechtlich zu bewerten und dich bestmöglich zu vertreten, wenn du dich dafür entscheidest, ihn zu beauftragen.

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