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Ist die Mietpreisbremse verfassungswidrig?

25. September 2019 - Mietrecht

Der Wohnraum ist knapp, die Mieten steigen stetig. Mit der im Jahr 2015 eingeführten Mietpreisbremse versucht die Regierung bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Doch verstößt die Mietpreisbremse gegen das Grundgesetz? Mehr dazu erfahrt ihr in diesem Artikel.

 

Die Mietpreisdeckelung

 

Es ist ein Trend, der viele Menschen in Deutschland Sorgen bereitet: Steigenden Mietpreise, die gerade in beliebten Großstädten extrem hoch sind. In Berlin stieg die durchschnittliche Miete in den letzten zehn Jahren in einfachen und mittleren Wohnlagen um knapp 60 %. Viele können da nicht mithalten und sind gezwungen, sich nach günstigerem Wohnraum umzuschauen. Um dies zu verhindern, hat der Bund die Mietpreisbremse eingeführt. Diese soll verhindern, dass in stark nachgefragten Wohngebieten die Preise extrem steigen. Bei neuen Verträgen dürfen seit 2015 in bestimmten „Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt“ die Mieten nur noch maximal zehn Prozent über der Vergleichsmiete liegen. Wo genau diese bestimmten Gebiete sind, legen die Länder selbst fest. Die Vergleichsmiete bestimmt sich nach dem Mietspiegel.

Doch es gibt nicht nur Begeisterung über die Maßnahmen zur Mietpreisdeckelung.

 

Berlinerin klagt vor BVG

 

In Berlin klagte eine Vermieterin vor dem Bundesverfassungsgericht, weil sie wegen Überschreitung der Mietpreisbremse zu Rückzahlungen verurteilt wurde. Die Regelung verstoße gegen das Grundgesetz. Das Gericht sah dies jedoch anders und wies die Beschwerde der Klägerin ab. „Es liegt im öffentlichen Interesse, der Verdrängung wirtschaftlich weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen aus stark nachgefragten Stadtteilen entgegenzuwirken“

Die Regulierung der Miethöhe sei auch verfassungsrechtlich geeignet, dieses Ziel zu erreichen. Weder das Eigentumsrecht, die Vertragsfreiheit oder das Gebot der Gleichbehandlung seien durch die Regelung verletzt, da der Eingriff verhältnismäßig sei.

Bestimmte Verfahrensregeln sorgen dafür, dass das Gesetzt die Freiheit und Möglichkeiten der Vermieter nicht allzu drastisch einschränkt.

Ausnahmen zur Mietpreisbremse gibt es bei sehr neuen und sehr teuren Wohnungen. Außerdem muss die Mietpreisbremse alle fünf Jahre erneut überdacht werden uns ist somit auch zeitlich befristet.

 

Zweifel an der Verfassungskonformität des Gesetzes hatte aber auch ein Landgericht in Berlin, welches ebenfalls eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingelegt hat. Diese Vorlagen wurden jedoch ohne inhaltliche Entscheidung als unzulässig verworfen, weil sie nicht hinreichend begründet gewesen seien.

 

Neues Gesetz zur Mietpreisbremse

 

Erst vor wenigen Tagen beschloss die Große Koalition die Mietpreisbremse bis 2025 verlängern zu wollen. Zusätzlich sollen Mieter bei einer Überschreitung die zu viel gezahlte Miete bis zu 30 Monate rückwirkend vom Vermieter einfordern können. Ein entsprechender Gesetzesentwurf folgt.

 

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